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Gebäudemodernisierungsgesetz GModG

Bitte beachten Sie, das die folgende Aufstellung nur eine Übersicht darstellt und keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit erhebt.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung fördert weiterhin klimafreundliche Heizungen. 


Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu überlassen.


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde novelliert und dabei in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Das GModG wurde am 28.07.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.


Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.


Das neue GModG ist in 4 Stufen gegeliedert und innerhalb des Gesetzes gibt es eine zeitliche Staffelung der 4 Stufen



 
 
 
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