Stufe 3 - (GModG - Artikel 3)
Änderungen durch Artikel 3 - tritt am 01.01.2028 in Kraft.
Einführung eines Nullemissionsgebäudes für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und die von einer Behörde genutzt werden
Einführung eines Nullemissionsgebäudes für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und die von einer Behörde genutzt werden