HS Energie Michael Heise
Ihr kompetenter Partner für Energieausweise

Nichtwohngebäude (Gewerbe)

Im Gegensatz zum Wohngebäude, besteht bei einem Nichtwohngebäude grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. 

Voraussetzung für die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist, dass Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser und Strom der letzten drei Jahre vorliegen, wobei das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf.

Handelt es sich bei dem Nichtwohngebäude um einen Neubau, oder liegen keine Verbrauchswerte vor, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Im Gegensatz zu Energiebedarfsausweisen für Wohngebäude, wo es grundsätzlich nur eine beheizte Zone gibt, wird im Bereich der Nichtwohngebäude das Gebäude nach der DIN 18599 zoniert (Erfassung der Nutzungsprofile wie z.b. Büro, Lager,  Verkehrsflächen, Klassenräume  etc.) und dann konditioniert (Erfassung von Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung)

Die so entstandenen unterschiedlichen Nutzungseinheiten (Zonen) müssen dann einzeln energetisch bilanziert werden.


Gerne können Sie diesbezüglich Kontakt mit uns aufnehmen.

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