Wir werden oftmals auf das Ergebnis in den Energieausweisen angesprochen. Daher haben wir Ihnen hier einige Informationen zusammengestellt.
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) im Jahre 2014 wurde auch die Darstellung der Ergebnisse im Energieausweis neu geregelt. Neben der, aus dem alten Energieausweis bekannten Farbskala, werden die Gebäude außerdem in Energieeffizienzklassen von „A+“ bis „H“ eingeordnet. Ähnlich wie bereits bei Haushaltsgeräten üblich, soll auch im Energieausweis auf diese Weise Kauf- oder Mietinteressenten eine schnelle Einordnung des energetischen Zustands des Gebäudes ermöglicht werden.
Neue Skala beim Energieausweis und eingeführte Energieeffizienzklassen
Eine Änderung ist die neue Einteilung der Skala im Energieausweis. Verlief zuvor die Skala von 0-400 kWh/m²a, so reicht die neue Einteilung von 0-250 kWh/m²a.
Für das Bestandsgebäude bedeutet dies, dass ein Durchschnittsgebäude am Ende der Skala steht. Der durchschnittliche Gebäudebestand in Deutschland liegt bei ca. 290 kWh/m²a, zum Vergleich wird ein üblicher Neubau (2014) in etwa in Klasse C eingestuft. Dies wirkt natürlich vorerst recht hoch, jedoch wird sich dies beim Vergleich von Gebäuden relativieren, denn 50% des Gebäudebestands liegen außerhalb der Skala.
Unterschied und Differenz Bedarfswerte und Verbrauchswerte
Die Werte des verbrauchsorientierten Energieausweises sind nicht mit dem Bedarfsausweis vergleichbar. Der Gesetzgeber hat u.a. einen Normnutzer und Normklima ( Klimareferenzort für ganz Deutschland ist Potsdam) dem Energieausweis vorausgesetzt, d.h. unabhängig vom Nutzerverhalten, Standort, tatsächlichen Innentemperaturen oder dem Luftwechsel (Dichtheit der Gebäudehülle).
Der Bedarfsausweis setzt eine vollständige Beheizung voraus. Nach der DIN 18599 geht man bei Wohngebäuden vom einer Solltemperatur von 20°C aus.
Sind Kellerräume normal beheizbar oder Nebenräume niedrig beheizt, so müssen diese Räume als vollbeheizt angesetzt werden.
Dennoch liegt im Gebäudebestand erfahrungsgemäß der Verbrauch bis 30% unter dem berechneten Bedarf (unter Normbedingungen)
Ziel des Bedarfsausweises ist eine einheitliche Vergleichbarkeit von Gebäuden, ohne Einfluss des (erfahrungsgemäß sehr unterschiedlichen) Nutzerverhaltens.
Ähnlich wie es bei der Klassifizierung von Haushaltsgeräten unter Laborbedingungen das Fall ist. Der tatsächliche Verbrauch einer Waschmaschine ist dann aber von der Anzahl der Waschvorgänge und dem gewählten Waschprogramm abhängig.