HS Energie Michael Heise
Ihr kompetenter Partner für Energieausweise

Grundsätze der Energieausweise

Energieausweise dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. 

Der Energieausweis ist als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis auszustellen.  Ein Energieausweis wird grundsätzlich für ein Gebäude erstellt, nicht für einzelne Wohnungen. Für einzelne Häuser einer Mehrhausanlage (eigene Haus-Nr. und/oder eigenem Eingang) müssen daher eigene Energieausweise erstellt werden.

Wenn es sich bei dem Gebäude um ein "Mischgebäude" handelt, also um ein Gebäude in dem sowohl Wohnungen als auch Gewerbe vorhanden sind, müssen zwei Energieausweise ausgestellt werden.

Einer für den gewerblichen Teil (Nichtwohngebäude), der andere für den Wohnteil.

Für reine Gewerbeobjekte muss ein Energieausweis für Nichtwohngebäude ausgestellt werden. Dieser kann immer als Verbrauchsauweis erstellt werden, wenn alle Verbrauchsdaten, auch Strom, vorliegen.

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Unabhängig davon verliert er seine Gültigkeit, wenn bei einem bestehendem Gebäude Änderungen an den Außenbauteilen (z.b. neue Fenster, Dämmung der Außenwand) von mehr als 10% der Flächen durchgeführt werden.

Selbstverständlich erstellen wir Energieausweise auf Grundlage des GEG (Gebäudeenergiegesetz) sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude bzw. "Mischgebäude".


Gerne können Sie diesbezüglich Kontakt mit uns aufnehmen.


 
 
 
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